Die Arbeitsgruppe „Ehrgewalt - Prävention von Gewalt in patriarchalischen Strukturen“ konstituierte sich am 9. April 2018. Gewaltdelikte im Namen der Ehre sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Solche Delikte treten überwiegend in stark patriarchalisch strukturierten Familien und Kulturen auf. Sie sind aber entgegen weit verbreiteter Annahmen kein ausschließlich religiöses Phänomen.
Hinter dem Begriff Ehrgewalt verbergen sich unterschiedliche Formen von Gewalt, die eingesetzt werden, um die Ehre der Familie zu bewahren oder die vermeintlich verletzte Ehre wiederherzustellen. Ein selbstbestimmtes Leben ist nicht ohne weiteres möglich, sondern hat sich an der Familienehre zu orientieren. Die in diesem Zusammenhang begangenen Gewalttaten können von emotionaler Erpressung und psychischem Druck bis hin zu schwerer körperlicher und sexualisierter Gewalt reichen. Zwangsverheiratungen und sogenannte Ehrenmorde sind Ausprägungen dieser Gewalt. Betroffenen Mädchen, Frauen und (jungen) Männern zu helfen, erfordert qualifizierte Beratung und Unterstützung.
Dazu müssen Fachkräfte wie Lehrkräfte und Sozialarbeiter aus öffentlichen Behörden sowie die Polizei weitergebildet werden, auch um präventiv gegen diese Gewalt vorzugehen. Vor diesem Hintergrund hat die Sachverständigenkommission der Hessischen Landesregierung (Landespräventionsrat) beschlossen, das virulente und aktuelle Thema in einer neuen Arbeitsgruppe aufzugreifen. Ziel ist es, mit der Expertise der sachverständigen Mitglieder Präventionsstrategien und – konzepte zu entwickeln und für das Thema zu sensibilisieren. Dabei soll der öffentliche wie politische Diskurs in Bezug auf Gewalt im Namen der Ehre geschärft werden.
Die Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit für das Land Hessen Empfehlungen und Forderungen für einen Aktionsplan zum Thema Ehrgewalt. Hierin sollen neben einer Begriffsklärung die rechtlichen Dimensionen des Themas und im Rahmen einer Bestandsaufnahme die ambulanten und stationären Angebote sowie die existierenden Präventionsangebote dargestellt werden. Die Empfehlungen und Forderungen beziehen sich auf die Versorgungssituation, die Bedarfslagen und Präventionsmöglichkeiten im diesem Bereich. Ziel ist, die Verabschiedung des Aktionsplans auf Grundlage dieser Empfehlungen und Forderungen durch die hessische Landesregierung.