Mitglieder der Sachverständigenkommission auf der Treppe

Landespräventionsrat

Informationen zur Arbeit des Landespräventionsrates (LPR), zu seinen Botschaftern und Mitwirkung in Gremien.

Über den LPR

Der Landespräventionsrat wurde 1992 auf Vorschlag des hessischen Justizministeriums durch einen Kabinettbeschluss aufgrund der Idee eingerichtet, dass eine Kriminalitätsvorbeugung erfolgreicher sein könne, "wenn sie den Käfig der Innen- und Justizpolitik verlässt und ihrerseits Einfluss nimmt auf alle gesellschaftspolitisch maßgeblichen Instanzen".

Der Landespräventionsrat begreift Kriminalitätsverhütung als eine gesellschaftliche Aufgabe, die umso eher gelingen kann, wenn eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit der mit der Verhütung von Straftaten befassten Behörden und den die Arbeits-, Sozial-, Bildungs- und Wohnungspolitik gestaltenden Stellen untereinander als auch ein möglichst viele gesellschaftliche Kräfte einbeziehender Informationsaustausch gewährleistet ist.

Dem Landespräventionsrat gehören derzeit 33 Personen an. Diese arbeiten bei gesellschaftlichen und nichtstaatlichen Organisationen wie Religionsgemeinschaften, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Landesfrauenverbänden, in der Versicherungswirtschaft, Sozial- und Rechtswissenschaft, beim Landessportbund etc. oder vertreten andere Institutionen. Darüber hinaus sind Mitarbeiter des Justiz-, Innen-, Kultus- und Sozial- sowie des für die Wohnungsbaupolitik zuständigen Ministeriums beteiligt.

Den Vorsitz des Landespräventionsrates hat Ministerialdirigentin Christina Kreis inne; stellvertretende Vorsitzende ist Prof. Dr. Britta Bannenberg, Universität Gießen. Die Geschäftsführung wird durch Oberamtsrat Markus Wörsdörfer wahrgenommen, seine Stellvertreterin ist Staatsanwältin Julia Schäfer, beide Hessisches Ministerium der Justiz. Prof. Dr. Dieter Rössner, Marburg, ist Ehrenvorsitzender.

Der Landespräventionsrat beschäftigt sich in neun Arbeitsgruppen mit den Themen „Gewalt und Minderheiten“, „Gewalt im häuslichen Bereich“, „Prävention für ältere Menschen“, „Jugendkriminalität“, „Gewaltprävention im öffentlichen Raum bei Kindern und Jugendlichen“, „Kinderschutz“, „Sport und Prävention“, „Suchtprävention“ sowie „Ehrgewalt – Prävention von Gewalt in patriarchalischen Strukturen“. Die Planung aller Tätigkeiten ist dem Plenum und einem dort gebildeten Arbeitsausschuss vorbehalten.

Der Landespräventionsrat versucht mithilfe der Geschäftsführung und der Moderation durch das Hessische Ministerium der Justiz, die Präventionsarbeit vor Ort anzuregen und zu unterstützen. Dieses Ziel soll durch die Vorlage von Berichten (siehe "Publikationen") sowie durch jährlich stattfindende Treffen mit den örtlichen Präventionsräten und Projekten erreicht werden. Inzwischen bestehen in Hessen mehr als 170 dieser kommunalen Gremien und Projekte, die durch den "Deutschen Präventionstag" auch bundesweit wahrgenommen werden.