Die Arbeitsgruppe besteht in einer Kern-/Steuerungsgruppe aus 14 Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, der Ressorts Justiz, Soziales und Inneres, der kommunalen Spitzenverbände, der kommunalen Frauenbüros, der Liga der freien Wohlfahrtspflege sowie der freien Träger der Schutz- und Beratungseinrichtungen für Frauen, Kinder und Männer, wie Beratungs-/Interventionsstellen, autonome Frauenhäuser und Deutscher Kinderschutzbund. Damit ist eine große Bandbreite der mit häuslicher Gewalt befassten Institutionen vertreten. In zeitlich und thematisch begrenzten Unterarbeitsgruppen arbeiten weitere Fachkräfte an konkreten Aufgabenstellungen.
Die Arbeitsgruppe versteht sich als Fachgremium. Sie ist nicht parteipolitisch gebunden und hat kein eigenes Budget. Sie spricht fachliche Empfehlungen aus, entwickelt Standards für die praktische Arbeit und macht auf Best-Practice-Modelle aufmerksam. Weiterhin ist sie nach dem Landesaktionsplan der Beirat für die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, der sie in regelmäßigen Sitzungen beratend und unterstützend zur Seite steht, fachliche Anregungen gibt sowie gemeinsam mit ihr Konzepte für Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen erarbeitet.
Die Entwürfe für den ersten (2004) und zweiten (2011) Aktionsplan des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich wurden von der Arbeitsgruppe erarbeitet. Den Empfehlungen für den zweiten Aktionsplan ging eine Evaluierung des nach den Forderungen des ersten Aktionsplans bereits Erreichten voraus. Hier ist insbesondere die Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt im Jahr 2006 zu nennen.
Die Arbeit des Gremiums dient der Implementierung der Ziele des Aktionsplans.