Jugendkriminalität

Die Reduzierung der Delinquenz von Kindern und Jugendlichen hat einen hohen Stellenwert im Bereich der Kriminalprävention, wobei diese deutlich vor dem Strafrecht ansetzen muss.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe "Jugendkriminalität“ mit Mitgliedern aus Schule, Jugendhilfe, Polizei, Strafjustiz und Strafvollzug beschäftigt sich mit der Entwicklung und den Ursachen von Jugendkriminalität. Ziel ist, die Prävention gegen Jugendgewalt und Jugendkriminalität vor Ort durch Anregung und Unterstützung von kriminalpräventiven Programmen und Projekten zu stärken.

Auf Anregung der Arbeitsgruppe wurde im Jahr 2004 das Projekt "Prävention im Team“ (PiT) begonnen. Es wird vom Netzwerk gegen Gewalt (NgG) in Zusammenarbeit mit dem Projekt des Hessischen Kultusministeriums „Gewaltprävention und Demokratielernen“ (GuD) und der Polizei in rund 100 Schulen realisiert. Bei PiT handelt es sich um ein opferzentriertes Programm für Schülerinnen und Schüler, das von Fachkräften der Schule, der Polizei und der Jugendhilfe gemeinsam umgesetzt wird.

Um die Einrichtung von ehrenamtlich arbeitenden Jugendrechtshäusern nach Marburger Vorbild zu fördern, wurden durch die Arbeitsgruppe darüber hinaus in den Jahren 2009 und 2010 Informationsveranstaltungen in Nord- und Mittelhessen durchgeführt. In Marburg wurde das erste und bislang auch einzige Jugendrechtshaus in Hessen (nicht zu verwechseln mit den Häusern des Jugendrechts) gegründet.

Dieses bietet eine Anlaufstelle insbesondere für junge Menschen, welche im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sprechstunden ihre vielschichtigen Probleme schildern können und sodann Hilfeangebote erhalten. Für weitere Informationen zur Konzeption der Jugendrechtshäuser steht interessierten Personen die Vorsitzende des Jugendrechtshauses Marburg, Frau Rechtsanwältin Ulrike Ristau, unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Telefon: +49 6421 952266
Telefax: +49 6421 952267
E-mail: info@kanzlei-ristau.de

In der Folge bildete die Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Tagung zum Jugendstrafrecht für Jugendrichter/innen und Jugendstaatsanwälte/innen in Kooperation mit der Hessischen Justizakademie einen Tätigkeitsschwerpunkt der Arbeitsgruppe. Zu diesem Zweck wurden durch die Arbeitsgruppe zunächst praxisrelevante Probleme und Fragestellungen erhoben und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse bei der anschließenden Themenauswahl berücksichtigt.

Im Mittelpunkt der im Jahr 2013 durchgeführten Tagung stand das Anti-Aggressions-Training, im Jahr 2014 wurde insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt thematisiert, wobei datenschutzrechtliche Fragen einen Schwerpunkt bildeten.
Beide Tagungen stießen auf positive Resonanz, da nicht nur praxisrelevante Probleme und Fragestellungen erörtert, sondern den Teilnehmer/innen insbesondere auch Empfehlungen für die tägliche Arbeit an die Hand gegeben werden konnten.

Vor diesem Hintergrund ist geplant, auch die nächste Fachtagung zum Jugendstrafrecht, welche voraussichtlich im Juni 2015 stattfinden wird, in Kooperation mit der Justizakademie durchzuführen und dort neben dem Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht auch den Jugendarrest sowie Aspekte des Jugendstrafvollzugs aufzugreifen.