Suchtprävention

Die Arbeitsgruppe 8 des Landespräventionsrates, in der Vertreter der in diesem Feld relevanten Handlungsansätze repräsentiert sind, konstituierte sich am 16. Juni 2015.

Nach dem Selbstverständnis der Arbeitsgruppe besteht ihr inhaltlicher Auftrag vorrangig in der Erörterung konkreter Handlungs- und Aufgabenfelder der Suchtprävention. Eine Befassung mit Grundsatzdebatten, die sich im ungünstigsten Fall nur in der praxisfernen Reformulierung tradierter Positionen erschöpfen, wird von den Mitgliedern dagegen nicht für zielführend gehalten. Gleichwohl werden die unterschiedlichen Positionen der Sucht- und Drogenpolitik in die Arbeit einfließen.

Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe bezieht sich dabei nicht ausschließlich auf solche Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Vielmehr erfolgt die Arbeit unter dem allgemeinen Aspekt der Suchtprävention. Dazu gehören beispielsweise auch Erscheinungsformen substanzunabhängiger Erkrankungen oder der suchtbezogene Umgang mit legalen Substanzen. Aus diesem Grund trägt die Arbeitsgruppe die Bezeichnung „Sucht-„ anstelle von „Drogenprävention“.

Die Arbeitsgruppe hat sich bis dato mit Fragen der Suchtprävention in der Schule, den rechtlichen und tatsächlichen Aspekten des sog. „Drug-Checking“, den Erfahrungen mit der Substitution mit Diamorphin in Frankfurt, der Öffentlichkeitsarbeit der Betreiber von Spielhallen und den speziellen Problemen der Suchtprävention unter Haftbedingungen beschäftigt. 

Vorsitzender

Arbeitsgruppe Suchtprävention

Prof. Dr. Arthur Kreuzer

Vorsitzender der Arbeitsgruppe

Am Lutherberg 5
35463 Fernwald

Vorsitzender

Arbeitsgruppe Suchtprävention

Dr. Leo Teuter

Vorsitzender der Arbeitsgruppe

Alte Gasse 26
60313 Frankfurt am Main

Weitere Telefonnummer:
+49 69 979456 - 97

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