"Daumen hoch"-Geste von mehreren jungen Menschen, die auf dem Boden liegen, aus der Vogelperspektive aufgenommen.

Kommunale Präventionsräte

In Hessen haben sich seit Bestehen des Landespräventionsrates im Jahr 1992 mehr und mehr Gemeinden der Kriminalprävention und damit im Zusammenhang stehenden Themen in lokalen Gremien angenommen. Diese Seite soll Ihnen hierzu einen kleinen Einblick geben.

Zehn Gründe...

... für die Einrichtung kommunaler Präventionsräte

Gute Gemeindevertreter und -verwaltungen richten ihre Tätigkeit in erster Linie am Wohl ihrer Bürger (Wähler) aus. Die tatsächliche Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl sind dafür ein wesentlicher Gradmesser. Kommunale Präventionsräte sind hierbei quasi als Seismografen gut geeignet.

Kriminalität wird zuerst unmittelbar vor Ort wahrgenommen. Hier entstehen auch die meisten Ursachen für Kriminalität. Hier werden sie am deutlichsten sichtbar. In den Kommunen kann Kriminalität deshalb auch am wirkungsvollsten analysiert und beeinflusst werden. Hier sind außerdem die entsprechenden Zielgruppen und Akteure ohne Informations- und Zeitverlust direkt ansprechbar.

Die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten durch den Staat ist sehr stark täterorientiert. Die besondere Situation von Kriminalitätsopfern, die Opferberatung und -betreuung bis hin zu deren eigenen Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Kriminalitätsvorbeugung erfordert vor Ort einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Kommunale Präventionsräte bieten dazu geeignete Plattformen.

Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit als gesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Kommunen (Gefahrenabwehr) erfordert Öffentlichkeit und möglichst breit angelegte Mitwirkung. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, umfassend informiert und einbezogen zu werden. Kommunale Präventionsräte haben sich hierfür als sehr hilfreiche Gremien erwiesen.

Die aktive Einbindung engagierter Bürger in möglichst viele öffentliche Belange ist ein Grundsatz der Demokratie. Was den Bürger unmittelbar betrifft (Kriminalität), sollte von ihm auch unmittelbar beeinflusst werden können (Kriminalitätsvorbeugung). Wer Bürgerengagement will, sollte dafür auch die notwendigen direkten Mitwirkungsmöglichkeiten schaffen. Gesellschaftliche Organisationen und Einrichtungen sowie engagierte Bürger können dies in gut organisierten kommunalen Präventionsräten tun.

Mit einem gut organisierten und effektiv arbeitenden kommunalen Präventionsrat steht dem Bürgermeister ein gesamtgesellschaftliches Gremium zur Seite, das auch bei aktuellen Erfordernissen wie z.B. besonderen Kriminalitätslagen, die zu öffentlichen Diskussionen und Beunruhigungen führen können, unmittelbar beratend und handelnd einberufen werden kann. Verwaltungshandeln gewinnt durch einen kommunalen Präventionsrat ein Stück zusätzliche Flexibilität.

Gesamtgesellschaftliche Kriminalitätsvorbeugung ist langfristig sehr viel kostengünstiger als staatliche Kriminalitätsnachsorge (Schadenregulierung, Opferbetreuung, Straffälligenhilfe etc.). Kommunale Präventionsräte und ggf. von ihnen gegründete Fördervereine können darüber hinaus über die Einwerbung von Fördermitteln, Spenden und Sponsoring die Kosten kriminalpräventiver Projekte für die Kommune spürbar entlasten.

Staatliche und nichtstaatliche Projekte, die zur Verhinderung von Kriminalität beitragen sollen, versprechen langfristig nur dann Erfolg, wenn sie inhaltlich miteinander abgestimmt sind. Sie dürfen wenigstens nicht gegeneinander gerichtet sein. Ein kommunaler Präventionsrat kann hierfür die erforderliche Koordinationsebene sein.

In einer Kommune gibt es in der Regel eine Vielzahl von Akteuren, die sich neben den staatlich zuständigen Stellen unmittelbar oder mittelbar mit der Kriminalitätsvorbeugung befassen. Ihre Tätigkeit wird befördert durch einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch sowie durch gegenseitige Unterstützung. Diese wichtige Vernetzungsaufgabe kann ein kommunaler Präventionsrat erfüllen.

Um der kommunalen Kriminalprävention den notwendigen gesetzlichen Rahmen zu geben, wurde § 1 Abs. 6 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Jahr 2000 ergänzt. Dort heißt es jetzt in Satz 3:

„Die Gefahrenabwehrbehörden und die Polizeibehörden sollen im Rahmen der Gefahrenabwehr gemeinsame Arbeitsgruppen (Kriminalpräventionsräte) bilden; diese sollen auch Personen und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen und Aufgabenfeldern, die zur Kriminalprävention beitragen können, aufnehmen.“

Neugründung

Für den Fall, dass Sie selbst einen Präventionsrat gründen möchten, gibt Ihnen der "Leitfaden für die Arbeit kommunaler Präventionsräte" wertvolle Hinweise und Tipps. Sie finden ihn unter dem Stichwort "Publikationen" in unserem Servicebereich   . Er enthält neben zahlreichen Informationen und Anregungen auch eine Mustersatzung.

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