Kinderschutz

Die Arbeitsgruppe Kinderschutz beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit

  • Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch in Institutionen,
  • dem Bundeskinderschutzgesetzes und dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz,
  • der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz und die Hessische Landesverfassung,
  • dem Schutz vor Vernachlässigung von Kindern.

Anlässlich der seit 2010 andauernden Diskussion um den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen erarbeitete die Arbeitsgruppe auf der Basis der im April 2010 vorgelegten Stellungnahme zu Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch in Institutionen (siehe unten „Stellungnahme der Arbeitsgruppe IX des Landespräventionsrates Hessen zur aktuellen Diskussion um sexuellen Missbrauch in Institutionen“) Empfehlungen für einen Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen (siehe unten: „Empfehlungen für einen Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen“).

Auf der Grundlage dieser Empfehlungen verabschiedete das Kabinett der Hessischen Landesregierung am 16. April 2012 den Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen (siehe unten Link „Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen“).

Darüber hinaus hat sich die Arbeitsgruppe mit der Umsetzung des am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes und des am 22. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz beschäftigt. Die geschaffenen Gesetzesregelungen verbessern zugleich die Hilfemöglichkeiten für betroffene Kinder und schaffen eine Erleichterung für damit konfrontierte Professionelle bei der Entscheidung, wie vorzugehen ist. Um die Bekanntmachung der Regelungen an die angesprochenen Berufsgruppen voranzutreiben, trat die Arbeitsgruppe im Berichtszeitraum mit der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, dem Berufsverband Kinder- und Jugendärzte e.V. sowie dem Hessischen Kultusministerium in den Austausch.

Ein Schwerpunktthema der Arbeit der Arbeitsgruppe 6 war außerdem die Frage der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz und die Hessische Landesverfassung. Die Arbeitsgruppe erarbeitete Empfehlungen und stellte sie im Juli 2016 der Enquetekommission „Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen“ mit der Bitte um Einbeziehung in ihre Überlegungen zur Verfügung (siehe unten „Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung“). Sie spricht sich für eine Verankerung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Hessischen Landesverfassung sowie das Einsetzen der Landesregierung für die ergänzende Einführung eigenständiger Rechte von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aus.

Zielsetzung der Arbeitsgruppe ist darüber hinaus, auch anderen Themen aus dem vielfältigen und vielschichtigen Bereich der Vernachlässigung von Kindern Raum zu geben. In diesem Zusammenhang erfolgt eine enge Kooperation mit der Arbeitsgruppe II. Die Arbeitsgruppen gaben in 2016 Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes mitbetroffener Kinder in akuten Krisensituationen bei häuslicher Gewalt ab (siehe unten „Empfehlung zur Verbesserung des Kinder- und Opferschutzes in akuten Krisensituationen bei häuslicher Gewalt, Stand Sept. 2016“).

Alle Dateien sind nicht barrierefrei.

Beschreibung

Prof. D. phil. Maud Zitelmann, Frankfurt University of Applied Sciences (FRA-UAS) vom 13.06.2019

Beschreibung

Schreiben an Frau Staatsministerin Dorn, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst vom 23.10.2019

Vorsitzender

Arbeitsgruppe Kinderschutz

Prof. Dr. med. Marco Baz Bartels

Vorsitzender der Arbeitsgruppe

Universitätsklinikum Frankfurt

Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main

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