Prävention für ältere Menschen

Die Zahl alter und sehr alter Menschen wird in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen. Schon auf Anhieb erscheint es plausibel, dass diese Bevölkerungsgruppe spezifischen Gefahren ausgesetzt ist, die es zu erkennen gilt und denen im Rahmen des Möglichen vorgebeugt werden sollte.

Die Zahl alter und sehr alter Menschen wird in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen. Schon auf Anhieb erscheint es plausibel, dass diese Bevölkerungsgruppe spezifischen Gefahren ausgesetzt ist, die es zu erkennen gilt und denen im Rahmen des Möglichen vorgebeugt werden sollte. Dabei geht es nicht nur um materielle und physische Gefährdungen pflegebedürftiger alter Menschen, sondern auch um Gefahren und Überforderungen in einer ringsum technisierten und automatisierten Welt, die dazu führen können, dass nicht mehr ganz rüstige Menschen zum Opfer und nicht mehr Anpassungsfähige gelegentlich zum Schadensverursacher werden. Bei solch überaus komplexen und facettenreichen Problemen werden Lösungen auf vielen Gebieten gesucht werden müssen. Dabei geht es beispielsweise um den Schutz vor betrügerischer Ausnutzung, die adäquate Ausstattung mit Hilfsmitteln sowie die Sicherung angemessener Pflege.

Die Arbeitsgruppe hat bereits Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz pflegebedürftiger Personen in häuslicher Pflege vorgelegt. In ihren Empfehlungen regte sie insbesondere an, ein Recht auf gewaltfreie, menschenwürdige Pflege gesetzlich zu verankern. Ein solches Recht ist inzwischen ins neue hessische Betreuungs- und Pflegegesetz aufgenommen worden. Die Arbeitsgruppe schlug außerdem vor, für die staatliche Intervention bei einer Gefährdung des Wohls des Pflegebedürftigen materiell-rechtliche, verfahrensrechtliche und verwaltungsorganisatorische Grundlagen zu schaffen. Weitere Überlegungen betrafen einen gesetzlichen Anspruch von Pflegepersonen auf Inanspruchnahme einer Beratungsstelle, ergänzt durch eine Verpflichtung von Ärzten, spätestens zu Beginn einer Pflegesituation auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Die Arbeitsgruppe hält außerdem eine weitergehende empirische Forschung zu Problemen in der häuslichen Pflege sowie die Einsetzung einer Gesetzgebungskommission für erforderlich, um die Vielzahl noch offener tatsächlicher und rechtlicher Fragen zu klären. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe wurden dem Hessischen Minister der Justiz, für Integration und Europa und dem Hessischen Minister für Soziales sowie der Bundesministerin der Justiz und der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt.

Die Arbeitsgruppe hat außerdem angeregt, bei allen hessischen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate zum Schutz hilfs- und pflegebedürftiger Menschen einzurichten. Gegebenenfalls könnten solche Dezernate auch mit bestehenden Sonderdezernaten (z.B. Arztsachen oder Gewalt in der Familie) verbunden oder bei einzelnen Staatsanwaltschaften als Schwerpunktdezernate geschaffen werden. Die Anregung zu speziellen Fortbildungsveranstaltungen für Richter und Staatsanwälte zum Thema Gewalt in der Pflege wurde vom hessischen Justizministerium aufgegriffen. Die Arbeitsgruppe hält es für notwendig, entsprechende Fortbildungen regelmäßig anzubieten.

Die Arbeitsgruppe hat sich des Weiteren zum Ziel gesetzt, praktikable Vorschläge zum Schutz von pflege- und sonst hilfsbedürftigen Menschen zu erarbeiten. So hat sie eine „Notfallnotiz“ entworfen, ein Formular, das am Telefon oder sonst an einer zentralen Stelle in der Wohnung älterer Menschen bereit gelegt werden kann. Diese Notiz, die Sie weiter unten als Download in 14 Sprachen finden, enthält Daten (Telefonnummern/Namen), die erforderlich sind, damit sich der von einem Notfall betroffene ältere Mensch selbst weiterhelfen kann. Dadurch wird auch ein Helfer in die Lage versetzt, wichtige Kontaktpersonen schnell anzusprechen. Das Formular enthält im unteren Teil einen zum Ausschneiden vorgesehenen Abschnitt, der sich zur Mitnahme in der Brieftasche oder im Portemonnaie eignet.

Weiterhin hat die Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Ketteler Krankenhaus in Offenbach eine Checkliste entwickelt, die älteren Patienten und ihren Angehörigen bei der Planung und Vorbereitung der Entlassung aus dem Krankenhaus helfen soll. 

Beschreibung

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Zuletzt hat sich die Arbeitsgruppe intensiv mit der Frage befasst, ob es sich empfiehlt, auch in Hessen die Institution eines Pflegebeauftragten zu schaffen, an den sich von Missständen im Pflegebereich Betroffene wenden können. Sie hat sich im Ergebnis für die gesetzlich fundierte Einrichtung eines an das Landesparlament angebundenen unabhängigen Pflegebeauftragten als sinnvolle Ergänzung des bereits bestehenden Systems der Betreuungs- und Pflegeaufsicht ausgesprochen. Hierdurch würde eine niedrigschwellige Möglichkeit eröffnet, zum Schutz der Pflegebedürftigen wahrgenommene Missstände vorzubringen. Darüber hinaus könnte der Pflegebeauftragte auch für Wahrnehmungen, die den nicht institutionalisierten/privaten Bereich der Pflege und den klinischen Bereich betreffen, zur Verfügung stehen.

Vorsitzende/r

Arbeitsgruppe Prävention für ältere Menschen

NN

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